WIE ORGANSIEREN SICH KÜNSTLER?
Rund 12.000 Künstlerinnen und Künstler haben sich bundesweit
zum BUNDESVERBAND BILDENDER KÜNSTLER zusammengeschlossen, um dafür zu
sorgen, dass dieser Berufszweig nicht benachteiligt wird und um an der Kulturpolitik des
Bundes und der Bundesländer mitzuwirken.
Beispielsweise in Sachgremien, um so eine Verbesserung der Kunst- und
Künstlerförderung zu erreichen und den Arbeitsplatz "Kunstproduktion" auf Dauer sicher
zu stellen.
Der BBK ist vertreten in der internationalen Gesellschaft der bildenden Künste, der
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und dem Sozialwerk der VG Bild-Kunst.
Jedes Bundesland hat einen eigenständigen Verband, dem die regional tätigen
Bezirksverbände mit Einzelmitgliedern angehören.
Als aktives Mitglied unterstützt man den Verband, der dafür sorgt, dass berufsspezifische
Besonderheiten beim Staat und auch beim Finanzamt berücksichtigt werden. Der Verband
setzt sich dafür ein, dass die Errungenschaften sozialer Art, wie z. B. das
Künstelersozialversicherungsgesetz, erhalten bleiben.
Nur in einer Gemeinschaft kann man erreichen, dass ein kulturfreundliches Steuerrecht
mit besonderen Freibeträgen für den Ankauf von Kunstwerken lebender Künstler
eingeführt wird, dass Urheberrechte gewahrt werden, dass "Kunst am Bau" weiterhin
Aufträge bringt, dass Ausschreibungen transparenter werden, dass
Ausstellungsvergütungen gezahlt werden.
Mitglied kann jeder werden, der ein Kunstsstudium abgeschlossen hat. In anderen Fällen
entscheiden die Bezirksverbände.
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